Welche Laserschutzbrille passt zu welchem Laser?
Welche Laserschutzbrille brauche ich? Die Frage klingt nach einer Produktentscheidung und ist in Wahrheit eine Rechenaufgabe. Eine Laserschutzbrille schützt nicht allgemein vor „Laserlicht", sondern vor einer bestimmten Wellenlänge in einem bestimmten Leistungsbereich. Außerhalb dieses Bereichs ist sie eine getönte Brille.
Das führt zu einem Fehler, der sich leicht einschleicht: Eine vorhandene Brille aus einer anderen Anwendung wird für das neue Gerät weiterverwendet, weil sie dunkel ist und im Schrank liegt. Für einen Laser der Klasse 4 kann das schwerwiegende Folgen haben.
Dieser Beitrag zeigt, wie Sie eine Laserschutzbrille richtig auswählen: wie die Kennzeichnung zu lesen ist, welche Angaben Sie über Ihr Gerät brauchen und warum die Brille immer nur die letzte von mehreren Schutzmaßnahmen ist. Verbindlich ist die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Arbeitsplatz.
Warum eine dunkle Brille noch kein Schutz ist
Der Zusammenhang zwischen Tönung und Schutzwirkung ist schwächer, als der Augenschein nahelegt. Eine Schutzbrille filtert gezielt bestimmte Wellenlängenbereiche — für andere Bereiche kann sie nahezu durchlässig sein, ohne dass man das sieht.
Reinigungslaser arbeiten üblicherweise im nahen Infrarot bei etwa 1064 Nanometern. Diese Strahlung ist für das Auge unsichtbar. Es gibt keinen Lidschlussreflex, der schützen könnte, und keine Wahrnehmung, die vor einer Exposition warnt. Eine Brille, die im sichtbaren Bereich stark abdunkelt, kann bei 1064 nm wirkungslos sein.
Umgekehrt sind Brillen für 1064 nm oft überraschend hell. Das ist kein Mangel, sondern gewollt: Sie sperren den infraroten Bereich und lassen den sichtbaren so weit durch, dass man das Werkstück noch beurteilen kann.
Welche Angaben Sie über Ihr Gerät brauchen
Vor der Auswahl stehen vier Angaben, die alle in der Betriebsanleitung oder auf dem Typenschild zu finden sind:
- Wellenlänge in Nanometern, bei Reinigungslasern meist 1064 nm
- Betriebsart: Dauerstrich oder gepulst, bei gepulsten Geräten zusätzlich die Pulsdauer
- Leistung beziehungsweise Pulsenergie
- Strahldurchmesser oder Angaben zur Strahlaufweitung
Fehlt eine dieser Angaben, ist die Auswahl nicht sauber möglich. Dann sollte der Hersteller gefragt werden, bevor bestellt wird. Ein Gerät ohne belastbare Angaben zur Laserklasse und Wellenlänge ist ohnehin ein Warnzeichen.
Wer mehrere Geräte betreibt, sollte die Angaben nebeneinanderlegen und festhalten, welche Brille zu welchem Gerät passt. Häufig lässt sich eine Brille für mehrere Geräte finden — aber eben nicht immer.
Wie die Kennzeichnung nach EN 207 aufgebaut ist
Laserschutzbrillen für den Arbeitsschutz werden nach EN 207 geprüft und gekennzeichnet. Auf Sichtscheibe und Fassung steht eine Kombination aus drei Angaben:
- ein Buchstabe für die Betriebsart (Dauerstrich, Impuls, Riesenimpuls, modengekoppelt)
- der Wellenlängenbereich in Nanometern, für den die Prüfung gilt
- die Schutzstufe, angegeben als L gefolgt von einer Zahl
Eine Kennzeichnung wie `D 1064 L5` besagt also: geprüft für Dauerstrichbetrieb, bei 1064 Nanometern, Schutzstufe 5. Steht dort ein anderer Wellenlängenbereich, gilt die Prüfung für Ihr Gerät nicht.
Wichtig ist, dass Scheibe und Fassung gekennzeichnet sein müssen. Eine geprüfte Scheibe in einer beliebigen Fassung ergibt keine geprüfte Schutzbrille — die Fassung muss der Belastung ebenfalls standhalten.
Was die Schutzstufe bedeutet
Die Schutzstufe beschreibt, welcher Leistungsdichte die Brille für eine definierte Einwirkdauer standhält, ohne durchzuschlagen. Höhere Zahl bedeutet höhere Belastbarkeit.
Die passende Stufe ergibt sich aus den Kennwerten des Geräts. Sie lässt sich nicht schätzen und nicht „sicherheitshalber" aufrunden, ohne die Sicht unnötig zu verschlechtern. Hersteller von Schutzbrillen bieten dafür Auswahlhilfen an; die Angaben Ihres Geräteherstellers und die Gefährdungsbeurteilung sind die Grundlage.
Eine höhere Schutzstufe als erforderlich ist kein Vorteil. Sie verdunkelt das Sichtfeld stärker, erschwert die Beurteilung der Oberfläche und verleitet dazu, die Brille abzusetzen — womit der Schutz vollständig entfällt.
Warum die Betriebsart mit im Kennzeichen steht
Ein gepulster Laser bringt dieselbe mittlere Leistung in sehr kurzen, sehr energiereichen Paketen auf das Material. Für einen Schutzfilter ist das eine andere Belastung als ein gleichmäßiger Dauerstrich.
Deshalb ist die Betriebsart Teil der Kennzeichnung. Eine Brille, die für Dauerstrich geprüft ist, ist damit nicht automatisch für Impulsbetrieb geeignet — und umgekehrt. Bei Reinigungslasern ist das besonders relevant, weil sowohl gepulste als auch Dauerstrichgeräte im Einsatz sind und beide Bauarten oft im selben Betrieb stehen.
Wer ein gepulstes und ein Dauerstrichgerät betreibt, braucht entweder eine Brille, deren Kennzeichnung beide Betriebsarten abdeckt, oder zwei getrennte Sätze mit eindeutiger Zuordnung.
Justierbrillen nach EN 208 sind etwas anderes
Neben den Schutzbrillen gibt es Justierbrillen nach EN 208. Sie sind für das Einrichten gedacht: Sie dämpfen den Strahl so weit, dass er sichtbar bleibt, ohne sofort zu schädigen.
Das ist ein anderer Zweck und ein anderes Schutzniveau. Eine Justierbrille ersetzt keine Schutzbrille für den laufenden Betrieb. Ihre Kennzeichnung beginnt mit einem R statt einem L — das ist das schnellste Unterscheidungsmerkmal.
Für die Laserreinigung spielt die Justierbrille meist keine Rolle, weil an einem handgeführten Gerät nichts eingerichtet wird. Wer sie dennoch im Haus hat, sollte beide Typen deutlich getrennt lagern und beschriften.
Sichtbarkeit und Restlichtdurchlass
Bei der Laserreinigung muss die bearbeitete Stelle beurteilt werden — sonst lässt sich nicht erkennen, ob die Schicht entfernt ist oder ob das Grundmaterial schon angegriffen wird. Eine Brille, die zu wenig Restlicht durchlässt, macht diese Beurteilung schwer.
Achten Sie deshalb neben der Kennzeichnung auf den angegebenen Lichttransmissionsgrad und, wenn möglich, auf die Farbwiedergabe. Eine Brille, unter der sich Anlauffarben nicht mehr unterscheiden lassen, kostet Prozessqualität.
Ergänzend hilft eine gute Arbeitsplatzbeleuchtung. Was an Helligkeit in der Brille verloren geht, lässt sich dort teilweise zurückgewinnen.
Passform, Seitenschutz und Brillenträger
Streustrahlung kommt nicht nur von vorn. Eine Schutzbrille ohne wirksamen Seitenschutz lässt Strahlung am Rand vorbei — bei Klasse 4 auch als diffuse Reflexion vom Werkstück.
Für Brillenträger gibt es zwei gangbare Wege: Überbrillen, die über der Korrektionsbrille getragen werden, oder Schutzbrillen mit eingearbeiteter Sehstärke. Die zweite Lösung sitzt besser und wird erfahrungsgemäß zuverlässiger getragen; sie ist aber teurer und hat eine Lieferzeit.
Die Brille muss zum Träger passen. Eine Brille, die drückt oder verrutscht, wird abgesetzt — und eine abgesetzte Brille schützt nicht.
Alterung, Beschädigung und Austausch
Schutzfilter altern. Kratzer, Hitzeeinwirkung, Lösemittel und schlicht die Zeit können die Filterwirkung verändern, ohne dass man das ansieht.
Sinnvoll ist deshalb eine einfache Regel im Betrieb: Sichtprüfung vor jeder Benutzung auf Kratzer, Risse und Verformungen; Austausch bei erkennbarer Beschädigung; Beachtung der Herstellerangaben zur Verwendungsdauer. Wo Schutzbrillen an mehrere Personen ausgegeben werden, hilft ein einfacher Nachweis darüber, wer welche Brille hat.
Eine beschädigte Schutzbrille gehört entsorgt, nicht in den Ersatzteilschrank.
Warum die Brille zuletzt kommt
Persönliche Schutzausrüstung steht in der Rangfolge der Schutzmaßnahmen an letzter Stelle. Zuerst kommen technische Maßnahmen — Abschirmung, Abgrenzung, Verriegelung —, dann organisatorische wie Zutrittsregelungen und Unterweisung, und erst danach die Brille.
Für einen handgeführten Reinigungslaser bedeutet das: Der Laserbereich ist abzugrenzen und zu kennzeichnen, unbeteiligte Personen sind fernzuhalten, und die Absaugung ist Teil der Maßnahmen, weil beim Abtrag Partikel und Dämpfe entstehen. Die Brille schützt die Person am Gerät. Sie ersetzt keine dieser Maßnahmen.
Wer nur Brillen beschafft und den Rest offenlässt, hat die Gefährdungsbeurteilung nicht zu Ende geführt.
Typische Fehler bei der Beschaffung
Fünf Punkte, die in der Praxis regelmäßig schieflaufen:
- Eine vorhandene Brille aus einer anderen Anwendung wird weiterbenutzt, ohne die Kennzeichnung mit dem neuen Gerät abzugleichen.
- Es wird nur eine Brille beschafft — für die Person am Gerät. Wer daneben steht, braucht ebenfalls eine.
- Die Betriebsart wird übersehen: Dauerstrich-Kennzeichnung an einem gepulsten Gerät.
- Die Brille liegt im Schrank, weil sie drückt. Passform ist eine Sicherheitsfrage, keine Komfortfrage.
- Der Austausch wird nicht geregelt, sodass beschädigte Brillen im Umlauf bleiben.
Keiner dieser Fehler fällt im laufenden Betrieb auf. Sie fallen auf, wenn etwas passiert ist.
Quellen
- EN 207 — Persönlicher Augenschutz, Filter und Augenschutzgeräte gegen Laserstrahlung — Kennzeichnung aus Betriebsart, Wellenlängenbereich und Schutzstufe; Anforderungen an Scheibe und Fassung.
- EN 208 — Augenschutz für Justierarbeiten an Lasern — Abgrenzung der Justierbrille von der Laserschutzbrille für den Betrieb.
- OStrV — Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung — Gefährdungsbeurteilung, Rangfolge der Schutzmaßnahmen, Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung.
- TROS Laserstrahlung — Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung — Beurteilung der Gefährdungen und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten.
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- Sichtbarkeit und Restlichtdurchlass
- Passform, Seitenschutz und Brillenträger
- Alterung, Beschädigung und Austausch
- Warum die Brille zuletzt kommt
- Typische Fehler bei der Beschaffung
Angaben zum eigenen Gerät zusammenstellen
Für die Auswahl der Schutzausrüstung werden Wellenlänge, Betriebsart und Leistungsdaten des Geräts benötigt. Beamlux nennt diese Angaben zu den eigenen Modellen und ordnet ein, was für die geplante Anwendung zusammengehört.