Sicherheitshinweise — Laserklasse 4
Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Betreiberpflichten beim Betrieb von Laseranlagen der Klasse 4.
Laser Eraser d.o.o.
Prva Krajiška Brigada 16
78220 Laktaši, Bosnien und Herzegowina
E-Mail: kontakt@beamlux.de
Web: beamlux.de
Verantwortlich: Mike Heinrich Bruns und Oliver Mandic
BEAMLUX© ist eine Marke von Laser Eraser d.o.o.
1. Einstufung und Gefährdung
BEAMLUX-Laseranlagen können je nach Ausführung Laserstrahlung der Laserklasse 4 erzeugen. Laser der Klasse 4 können bei direkter oder spiegelnder Strahlung schwere Augen- und Hautverletzungen verursachen. Auch diffuse Reflexionen können je nach Anwendung gefährlich sein. Zusätzlich können Brand- und Explosionsgefahren entstehen. Bei der Laserbearbeitung können außerdem gefährliche Dämpfe, Stäube oder Partikel entstehen.
2. Betrieb nur mit geeigneten Schutzmaßnahmen
Eine Laseranlage der Klasse 4 darf nur bestimmungsgemäß und unter Einhaltung der mitgelieferten Betriebs-, Sicherheits- und Herstellerunterlagen betrieben werden. Vor der Inbetriebnahme ist eine anwendungsbezogene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ein geeigneter Laserbereich festzulegen.
Der Laserbereich ist gegen den unbeabsichtigten Zutritt nicht unterwiesener oder unbefugter Personen zu sichern. Erforderliche Warnkennzeichnungen, Verriegelungen, Not-Halt-/Strahlunterbrechungseinrichtungen und sonstige Schutzmaßnahmen müssen entsprechend der konkreten Anlage und Gefährdungsbeurteilung umgesetzt werden.
3. Laserschutzbeauftragter (LSB)
Beim Betrieb von Laseranlagen der Klassen 3R, 3B oder 4 hat der Arbeitgeber nach der deutschen OStrV grundsätzlich einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Der LSB unterstützt den Arbeitgeber insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung, der Auswahl und Umsetzung von Schutzmaßnahmen sowie bei der Überwachung des sicheren Betriebs.
Die Bestellung, Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten des LSB sind entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und der konkreten Arbeitsstätte schriftlich festzulegen.
4. Persönliche Schutzausrüstung
Eine Laserschutzbrille darf nur verwendet werden, wenn sie für die konkrete Laserwellenlänge bzw. den relevanten Wellenlängenbereich und die zu erwartende Leistung/Exposition geeignet ist und die erforderliche Schutzwirkung besitzt. Eine beliebige Schutzbrille oder Schweißschutzbrille ist kein ausreichender Ersatz.
Je nach Anwendung können zusätzlich geeignete Schutzkleidung, Handschuhe, Atemschutz oder weitere persönliche Schutzausrüstung erforderlich sein. Die Auswahl erfolgt anhand der Gefährdungsbeurteilung.
5. Brand-, Explosions- und Prozessgefahren
Bei Laserklasse 4 ist insbesondere zu prüfen, ob bearbeitete Materialien, Staub, Dämpfe, Reinigungsrückstände oder andere Stoffe entzündlich oder explosionsfähig sind. Brennbare Materialien sind aus dem Laserbereich fernzuhalten bzw. die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind festzulegen.
Bei Laserreinigungsanwendungen ist eine geeignete Absaugung bzw. Prozessabsaugung entsprechend dem bearbeiteten Material und der entstehenden Emissionen vorzusehen. Die erforderliche Filter- und Absaugtechnik ist anwendungsbezogen auszuwählen.
6. Verantwortlichkeit des Betreibers
Der Betreiber bzw. Arbeitgeber ist für den sicheren Betrieb der Laseranlage am jeweiligen Einsatzort verantwortlich. Dazu gehören insbesondere Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Zugangskontrolle, Kennzeichnung, Prüfung der Schutzmaßnahmen und — soweit erforderlich — die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten.
Die Angaben dieses Dokuments ersetzen nicht die anlagen- und arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung, die Bedienungsanleitung, technische Dokumentation oder behördliche bzw. arbeitsschutzrechtliche Anforderungen.
7. Technische Grundlagen
Die Sicherheitshinweise orientieren sich insbesondere an den Anforderungen der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung sowie einschlägigen DGUV-Informationen. Maßgeblich sind jeweils die zum Zeitpunkt und am Einsatzort geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen.
Stand: 17. August 2026